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Donnerstag, 09.09.2010

IG Metall Bruchsal

IG Metall Bruchsal und Betriebsräte der Region fordern von der Bundespolitik:
„Progressionsvorbehalt für Beschäftigte in Kurzarbeit aussetzen „

Betriebsratsvorsitzende der Metall- , Textil-, Holz und Kunststoff- sowie Bettwarenindustrie sowie der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Bruchsal, Eberhard Schneider, fordern in einem Brief an die:

- Bundeskanzlerin Angela Merkel;

- Fraktionsvorsitzenden von SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und
Die Linken im Deutschen Bundestag;

Wahlkreisabgeordneten Axel E.Fischer (CDU), Olav Gutting (CDU) und
Patrick Meinhardt (FDP),

dass der Progressionsvorbehalt für Beschäftigte in der Kurzarbeit im Jahr 2009 und 2010 ausgesetzt werden soll.

Eberhard Schneider weiter: Wir sind davon überzeugt, dass dieses Problem noch nicht von allen in der Politik erkannt worden ist. Deshalb sprechen wir diese Benachteiligung für unsere Mitglieder an, und werden Sie auch entsprechend über die Antworten aus Berlin informieren.

In diesem Brief schreibt die IG Metall unter anderem.

Die Wirtschaftskrise hinterlässt ihre Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt. Immer mehr Beschäftigte sind in hohem Maße von Kurzarbeit betroffen. Dies ist die richtige Antwort um bei Auftragsrückgängen die Beschäftigten in den Betrieben zu halten, und die Betriebe gleichzeitig von Kosten zu entlasten. Für die Beschäftigten bietet Kurzarbeit die Chance, im Betrieb zu bleiben und damit von Arbeitslosigkeit verschont zu werden, und für die Firmen ist sie die Chance bei wieder zunehmendem Auftragseingang sofort lieferfähig zu sein.

Kurzarbeit bedeutet für die Beschäftigten jedoch gleichzeitig auch einen großen finanziellen Verlust gegenüber der bisherigen Einkommenssituation. Die Beschäftigten tragen damit in einem hohen Maße die finanziellen Lasten der Krise.

Sie sind darüber hinaus am Jahresende bei ihrer Einkommenssteuererklärung auch noch von dem sogenannten Progressionsvorbehalt (§ 32 b Absatz 1 EStG) bedroht. Dieser führt im Regelfall bei ausgedehnter Kurzarbeit zu erheblichen Steuernachzahlungen für die Betroffenen.

Das deutsche Einkommensteuergesetz sieht für einige Einnahmen des Steuerpflichtigen eine Steuerbefreiung vor. So auch für Kurzarbeitergeld. Diese erhaltenen Gelder muss der Steuerpflichtige zwar in seiner Einkommensteuererklärung angeben, sie werden jedoch nicht so behandelt wie andere steuerpflichtige Einkünfte.

Die steuerfreien Einnahmen können allerdings den persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen erhöhen, also indirekt doch der Besteuerung unterworfen werden. Die Konsequenzen sind erhebliche Steuernachzahlungen. Damit werden die Beschäftigten neben den Einkommensverlusten während der Kurzarbeit ein weiteres Mal zur Finanzierung der Wirtschaftskrise zur Kasse gebeten.

Wir fordern deshalb, den Progressionsvorbehalt für Beschäftigte in Kurzarbeit nach
§ 32 b Absatz 1 Einkommenssteuergesetz für die Jahre 2009 und 2010 auszusetzen.

Diese Maßnahme würde mithelfen, die Einkommensverhältnisse der Beschäftigten zu stabilisieren und somit notwendige Kaufkraft in Zeiten der Wirtschaftskrise zu erhalten.

Eberhard Schneider / 3.11.2009

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die im Artikel genannte Einrichtung
oder besuchen deren Homepage.

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