IG Metall BruchsalIG Metall Bruchsal und Betriebsräte der Region fordern von
der Bundespolitik: „Progressionsvorbehalt für
Beschäftigte in Kurzarbeit aussetzen „
Betriebsratsvorsitzende der Metall- , Textil-, Holz und
Kunststoff- sowie Bettwarenindustrie sowie der 1. Bevollmächtigte
der IG Metall Bruchsal, Eberhard Schneider, fordern in einem Brief an
die:
- Bundeskanzlerin
Angela Merkel;
- Fraktionsvorsitzenden von SPD, FDP, Bündnis
90/Die Grünen und Die Linken im Deutschen
Bundestag;
Wahlkreisabgeordneten Axel
E.Fischer (CDU), Olav Gutting
(CDU) und Patrick
Meinhardt (FDP),
dass der Progressionsvorbehalt für Beschäftigte in der
Kurzarbeit im Jahr 2009 und 2010 ausgesetzt werden soll.
Eberhard Schneider weiter: Wir sind davon überzeugt, dass
dieses Problem noch nicht von allen in der Politik erkannt worden
ist. Deshalb sprechen wir diese Benachteiligung für unsere
Mitglieder an, und werden Sie auch entsprechend über die
Antworten aus Berlin informieren.
In diesem Brief schreibt die IG Metall unter anderem.
Die Wirtschaftskrise hinterlässt ihre Auswirkungen auf dem
Arbeitsmarkt. Immer mehr Beschäftigte sind in hohem Maße
von Kurzarbeit betroffen. Dies ist die richtige Antwort um bei
Auftragsrückgängen die Beschäftigten in den Betrieben
zu halten, und die Betriebe gleichzeitig von Kosten zu entlasten. Für
die Beschäftigten bietet Kurzarbeit die Chance, im Betrieb zu
bleiben und damit von Arbeitslosigkeit verschont zu werden, und für
die Firmen ist sie die Chance bei wieder zunehmendem Auftragseingang
sofort lieferfähig zu sein.
Kurzarbeit bedeutet für die Beschäftigten jedoch
gleichzeitig auch einen großen finanziellen Verlust gegenüber
der bisherigen Einkommenssituation. Die Beschäftigten tragen
damit in einem hohen Maße die finanziellen Lasten der Krise.
Sie sind darüber hinaus am Jahresende bei ihrer
Einkommenssteuererklärung auch noch von dem sogenannten
Progressionsvorbehalt (§ 32 b Absatz 1 EStG) bedroht. Dieser
führt im Regelfall bei ausgedehnter Kurzarbeit zu erheblichen
Steuernachzahlungen für die Betroffenen.
Das deutsche Einkommensteuergesetz sieht für einige Einnahmen
des Steuerpflichtigen eine Steuerbefreiung vor. So auch für
Kurzarbeitergeld. Diese erhaltenen Gelder muss der Steuerpflichtige
zwar in seiner Einkommensteuererklärung angeben, sie werden
jedoch nicht so behandelt wie andere steuerpflichtige Einkünfte.
Die steuerfreien Einnahmen können allerdings den persönlichen
Steuersatz des Steuerpflichtigen erhöhen, also indirekt doch der
Besteuerung unterworfen werden. Die Konsequenzen sind erhebliche
Steuernachzahlungen. Damit werden die Beschäftigten neben den
Einkommensverlusten während der Kurzarbeit ein weiteres Mal zur
Finanzierung der Wirtschaftskrise zur Kasse gebeten.
Wir fordern deshalb, den Progressionsvorbehalt für
Beschäftigte in Kurzarbeit nach § 32 b Absatz 1
Einkommenssteuergesetz für die Jahre 2009 und 2010 auszusetzen.
Diese Maßnahme würde mithelfen, die
Einkommensverhältnisse der Beschäftigten zu stabilisieren
und somit notwendige Kaufkraft in Zeiten der Wirtschaftskrise zu
erhalten.
Eberhard Schneider / 3.11.2009
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die im Artikel genannte Einrichtung oder besuchen deren Homepage.
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